19.12.2017

Kündigung Tretradversicherung


Das Präsidium hat sich nach Rücksprache mit dem Hauptausschuss entschlossen, die Tretradversicherung komplett zu kündigen.
Im Herbst würde dem Hessischen Radfahrverband mitgeteilt, dass auf Grund des Schadenverlaufes in der Unfallversicherung eine Betragsanpassung notwendig sei. Hier gab es dann ein Angebot mit zwei Optionen.
a) alle bisherigen Landesverbände stimmen der angekündigten Beitragsanpassung zu, dann erhöht sich der Beitrag um 1,08 €.
b) Stimmen nicht alle Landesverbände zu erhöht sich alleine der Betrag für die Unfallversicherung auf 11,50 €.
Dies wurde dann ausführlich in der Hauptausschusssitzung diskutiert und dem Präsidium folgender Handlungsauftrag erteilt. Bei Variante a) stimmen wir der Beitragserhöhung zu. Hierzu wurde die Gebührenordnung angepaßt. Im Fall b) kündigen wir auch. Es würde sich dann ein Endbetrag von knapp unter 15,00 € ergeben. Dieser Betrag ist für die Vereine nicht tragbar. Jeder Mitglied kann sich im Rahmen seiner privaten Versicherungen besser absichern.

Hintergrund Tretradversicherung:
Die Tretradversicherung besteht aus den drei gesonderten Verträgen Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung und Rechtsschutzversicherung. Sie sind von als Paket abgeschlossen. Wichtig ist, dass diese Versicherungen ergänzend sind. Sie tritt nur ein, wenn andere Versicherungen nicht bestehen oder deren Deckungssumme nicht ausreichend ist.

Rückfragen bitte an die Geschäftsstelle.


 
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